ALLGEMEINE HINWEISE FÜR IHRE VERANSTALTUNG:
Kinderberechnung {bei Buffets) – bis 3 Jahre kostenlos, – ab 3 Jahre
werden 50% berechnet, – Kinder ab 12 Jahren werden voll berechnet.
Tischdekoration Wir decken Ihnen unsere Tische auf Wunsch mit
weißen Tischdecken ein. Sie dürfen selbstverständlich Ihren Blumenschmuck
etc. mitbringen. Auf Wunsch können w ir auch einen
ortsansässigen Floristik-Fachbetrieb beauftragen. {Die Berechnung
erfolgt dann nach Aufwand.)
Servietten Papierservietten sehr guter Qualität sind im jeweiligen
• Preis enthalten. Auf Wunsch decken wir Ihre festliche Tafel auch
gerne mit Stoffservietten ein. Für die Stoffservietten wird der aktuell
gültige Preis berechnet.
Zusätzliche Räume Wenn Sie ein Tageszimmer brauchen, z.B. für
stillende Mütter, zum Umziehen oder Sonstiges stellen wir Ihnen
d ies gerne zur Verfügung. Preis auf Anfrage.
Übernachtung Jede Feier hat einmal ein Ende … Sie möchten
nachts nicht mehr nach Hause fahren? Fragen Sie nach unseren SO
Hotelzimmern und lassen Sie sich mit Ihren Gästen am nächsten
Morgen mit einem reichhaltigen Frühstücksbuffet verwöhnen.
Unser Geschenk zu Ihrer Hochzeit Für Sie als „Hochzeitspaar“ haben
wir ein komfortables Zimmer reserviert.
Speisen á la carte Um unseren gastronomischen Ansprüchen gerecht
werden zu können, bitten w ir um Verständnis, d ass wir a la
carte Bestellungen nur bis 20 Personen annehmen.
Buffetdauer Unsere Buffets bleiben je nach Gästeanzahl ca. 1,0- 1,5
Stunden aufgebaut und es wird in dieser Zeit nachgelegt. Sofern
keine gesonderte Zusatzvereinbarung stattgefunden hat, können
sich die Gäste so oft wie gewünscht, von den kulinarischen Genüssen
verwöhnen lassen.
Speisenmitnahme Die restlichen Speisen unseres Hauses können
nicht mitgenommen werden, da die Kühlkette somit unterbrochen
wird und die Küffner Gastronomiebetriebe für die Qualität der
Speisen haftet.
Teller-/Korkgeld Für extern gelieferte Getränke berechnen wir für
den entstehenden Aufwand ein Korkgeld. Bei mitgebrachtem Kuchen
eine Gedeckpauschale. Preise auf Anfrage.
Zahlungsvereinbarung Eine Woche vor der Veranstaltung wird
eine Anzahlung in Höhe der Hälfte der vorab kalkulierten Kosten
fällig.
Personenzahl Die Mindestanzahl Ihrer angegebenen Gäste ist
Grundlage unserer Kalkulation. Bitte haben Sie dafür Verständnis,
dass sich der Preis bei abweichender Personenanzahl dementsprechend
verändert. l Woche vor der Veranstaltung bitten w ir um die
genauen Angaben der Personenzahl. Diese Angabe unterliegt der
Rechnungsstellung.
Getränkepauschalen Unsere Getränkepauschalen sind für eine
Dauer von 6-10 Stunden ausgelegt. In den jeweiligen Preisen sind
alle Servicekosten schon inkludiert. Erweiterungen und Verlängerungen
sind nach vorheriger Absprache jederzeit möglich.
Nachtzuschlag Nach 24 Uhr w ird pro Mitarbeiter/Stunde ein Nachtzuschlag
berechnet. Preis auf Anfrage.
Parkplätze Generell stehen ausreichend Parkplätze kostenlos für
unsere Gäste zur Verfügung.
Feuerwerk Feuerwerke müssen grundsätzlich bei der Gemeinde
Pfedelbach angemeldet werden und von professionellen Pyrotechnikern
gezündet werden. Es ist nicht gestattet eigenständig Feuerwerkskörper
jeglicher Art abzubrennen – ausgenommen ausgewiesenes
Ganzjahres-Feuerwerk.
Luftballons Für das Steigenlassen von Luftballons bedarf es einer
Genehmigung durch die Deutsche Flugsicherung GmbH.
Dekoration Grundsätzlich können sämtliche Dekorationen für Ihre
Feierlichkeiten eigenständig oder über ein Unternehmen Ihres Vert
rauens vorgenommen werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass
Wände, Einrichtungen und Mobiliar nicht beschädigt werden dürfen.
Nach der Feier Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass alle Dekorationen
und Aufbauten direkt nach der Feier wieder abgebaut und
mitgenommen werden müssen, sofern dies nicht explizit anders
vereinbart w ird. In jedem Falle müssen jedoch alle Geschenke aus
versicherungstechnischen Gründen am Ende der Feiermitgenommen
werden.
Gültigkeit dieser Bankettmappe Die in d ieser Bankettmappe
angegebenen Preise verstehen sich inklusive der zurzeit gültigen
Mehrwertsteuer. Alle älteren Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN:
1. Präambel
Für alle Geschäftsbeziehungen im Rahmen von Bankettveranstaltungen
mit unsern Kunden liegen ausschließlich die von uns verwandten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde und sind Inhalt jedes
geschlossenen Einzelvertrages. Abweichende AGB des Vertragspartners
haben für uns keine Geltung, auch wenn ich ihnen nicht widerspreche.
2. Vertragsschluss
Ein Vertrag ist abgeschlossen, wenn eine schriftliche Reservierungsbestätigung
vorliegt. Auftragnehmer ist das Landhotel Küffner. Inhaber
Nicole & Hans Peter Habel-Küffner im Folgenden mit Küffner Gastronomiebetriebe
bezeichnet. Die Reservierung von Räumen und Flächen
begründet ein Mietverhältnis. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf
der schriftlichen Genehmigung der Küffner Gastronomiebetriebe.
3.
Die AGB gelten für die Überlassung von Konferenz-, Bankett- und anderen
Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen, sowie
für alle mit diesen zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen,
analog bei zur Verfügungstellung sonstiger Räume, Wand- und anderen
Flächen, sowie Außer-Haus-Veranstaltungen.
4.
Angebote, Preise und Reservierungen von Räumen und Flächen sowie die
Vereinbarung von sonstigen Leistungen und Lieferungen, Vertragsinhalte,
auch mündliche Nebenabreden und Vertragsabschlüsse, werden erst
durch eine dem Vertragspartner schriftlich erteilte Bestätigung per Brief,
Telefax oder E-Mail verbindlich.
5.
Auftraggeber, die nicht zugleich Veranstalter sind, haften mit diesem als
Gesamtschuldner für die Erfüllung aller Vereinbarungen.
6.
Preise verstehen sich in EURO; Sie sind weder provisions- noch kommissionsfähig,
es sei denn, dies wird ausdrückliGh vereinbart. Die in der
Reservierungsbestätigung ausgewiesenen Preise behalten bis zum Veranstaltungstag
ihre Gültigkeit. Ändert sich nach Vertragsabschluss der
Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte
Preis entsprechend. Sofern Bereitstellungskosten für die Räume bzw.
Flächen und sonstige Sachleistungen im Rahmen einer Veranstaltung
anfallen, gelten diese wie im j eweils abgeschlossenen Vertrag ausgewiesen.
Küffner Gastronomiebetriebe benötigt spätestens 10 Werktage
vor Beginn der Veranstaltung vom Veranstalter/Auftraggeber eine
schrift liche Mitteilung über die genaue Teilnehmerzahl. Differiert diese
letztlich vom Veranstalter/Auftraggeber gemeldete Teilnehmerzahl um
mehr als 15% nach unten, so hat der Veranstalter/Auftraggeber die daraus
resultierenden Minderumsätze an Küffner Gastronomiebetriebe zu
zahlen. Die Vergütung für die vereinbarte Bewirtung richtet sich nach
der angemeldeten Zahl der Teilnehmer, und zwar auch dann, wenn weniger
Teilnehmer als gemeldet erschienen sind. Wird die angegebene
Teilnehmerzahl überschritten, ist die tatsächliche Teilnehmerzahl für die
Berechnung der Speisen und Getränke maßgebend.
7. Stornierungsfristen/Rücktritt/Kündigung
Im Falle von nicht durch Küffner Gastronomiebetriebe verschuldeten
Fällen von (Teil-)Stornierung/ Rücktritt/Kündigung des Vertrages hat der
Veranstalter/Auftraggeber an Küffner Gastronomiebetriebe die bis zum
Zeitpunkt der Stornierung/des Rückt ritts/der Kündigung entstandenen
Aufwendungen zu ersetzen. Küffner Gastronomiebetriebe ist für diesen
Fall berechtigt, einen pauschalen Aufwendungsersatz geltend zu machen.
Es gelten für (Teil-)Stornierungen/Rücktritt/Kündigung folgende
Aufwendungsersatzpauschalen für Zeiträume vor dem vereinbarten
Veranstaltungstermin:
– ab Auftragsvergabe/-bestätigung:
bis 6 Wochen vor Veranstaltung 10%
bis 4 Wochen vor Veranstaltung 25%
bis 2 Wochen vor Veranstaltung 50%
in der Veranstaltungswoche 100%
Soweit noch kein Betrag für Speisen und Getränke vertraglich vereinbart
war, wird die Pauschale des preislich niedrigsten Menüs oder Buffets,
des jeweiligen gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
Bei einer Verschiebung der Veranstaltung auf einen anderen Termin
verzichtet Küffner Gastronomiebetriebe auf die Berechnung einer Aufwendungsersatzpauschale.
Im Falle einer Geltendmachung von Aufwendungsersatzpauschalen
durch Küffner Gastronomiebetriebe bleibt
dem Veranstalter/Auftraggeber der Nachweise vorbehalten, dass kein
oder nur ein geringerer Aufwand entstanden ist. Küffner Gastronomiebetriebe
ist berechtigt, statt der Aufwendungsersatzpauschale die tatsächlich
entstandenen Aufwendungen geltend zu machen.
8. Zahlungsbedingungen
Die vom Küffner Gastronomiebetriebe erteilten Rechnungen sind ohne
Abzug innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Verspätete
Zahlungen sind mit 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
zu verzinsen. Der Zahlungsverzug beginnt ohne besondere
Mahnung mit Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist. Der Auftraggeber/
Veranstalter haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsteilnehmern
zusätzliche bestellter Speisen und Getränke etc„ Für die
Bereitstellung von Räumlichkeiten sowie die Abwicklung von Veranstaltungen
Küffner Gastronomiebetriebe berechtigt, bei Vertragsabschluss
oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können
im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Wenn nichts Anderes vereinbart
wird, gelten folgende Zahlungsvereinbarungen: 50% Anzahlung 2
Wochen vor der Feier eingehend auf unserem untenstehendes Konto,
50% Restzahlung hinterher gegen Rechnung auf das auf der Rechnung
angegebene Konto. Etwaige Änderungen der Zahlungsweise müssen
schriftlich vereinbart werden. Zahlbar sind Vorauszahlungen in bar oder
per Überweisung auf das Konto Küffner Gastronomiebetriebe
9. Haftung
Gegenüber den Küffner Gastronomiebetriebe haften die Veranstalter
/ Auftraggeber, Gastgeber und Gäste in vollem Umfang durch für sie
selbst, ihre Gäste oder vom AuftraggeberNeranstalter beauftragte Dritte
verursachte Schäden gesamtschuldnerisch. Ei,ne von der Vereinbarung
abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume und Ausstattungsgegenstände
berechtigt Küffner Gastronomiebetriebe zur f ristlosen
Kündigung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der
Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird. Sofern Küffner
Gastronomiebetriebe für den Veranstalter/ Auftraggeber Fremdleistungen,
technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt
er im Namen und für Rechnung des Veranstalters.
Der Veranstalter haftet für die pflegl iche Behandlung und ordnungsgemäße
Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt Küffner Gastronomiebetriebe
von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser
Einrichtungen frei. Anlieferung, Aufstellung, Abbau und Abt ransport von
Ausstellungs- und sonstigen Gegenständen erfolgen durch den Veranstalter/
Auftraggeber auf dessen alleiniges Risiko. Küffner Gastronomiebetriebe
haftet nicht für Schäden oder Verlust eingebrachter Gegenstände.
Küffner Gastronomiebetriebe haftet für abhanden gekommene
oder beschädigte Ausstellungsstücke des Veranstalters/ Auftraggebers/
Gastgebers/Gastes nur dann, wenn seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Für
Beschädigungen und/oder Verlust an Räumlichkeiten, Einrichtungen
und/oder Inventar Küffner Gastronomiebetriebe im Zusammenhang
mit der Veranstaltung haften Veranstalter und Auftraggeber unabhängig
vom Verschulden.
10. Besondere Hinweise
Das Mitbringen von Speisen und Getränke bedarf der vorherigen,
schriftlichen Genehmigung Küffner Gastronomiebetriebe. Dekorationsmaterial
muss den ordnungsbehörd lichen / feuerpolizeil ichen Anforderungen
entsprechen und darf ebenso wie sonstige Gegenstände
nur mit schriftlicher Zustimmung vom Küffner Gastronomiebet riebe
angebracht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial und sonstigen
Gegenständen an Wänden und Decken unter Verwendung von
Klebstoffen, Klebestreifen, Möbelheftern, Nägeln und Schrauben ist
untersagt. Eventuelle Schäden werden dem Veranstalter/Auftraggeber
in Rechnung gestellt. Am Ende der Veranstaltung sind eingebrachte
Gegenstände sowie Deko-Material r.ückstandslos aus den Betriebsräumen
Küffner Gastronomiebetriebe zu entfernen. Sollten Störungen oder
Defekte an den Küffner Gastronomiebetriebe zur Verfügung gestellten
technischen und sonstigen Einrichtungen auftreten, wird Küffner Gastronomiebetriebe
nach Möglichkeit sofort Abhilfe schaffen. Dem Veranstalter/
Auftraggeber/Besteller obliegt der Nachweis, dass ihm durch
solche Störungen oder Defekte ein Schaden entstanden ist. Für etwaige
Schäden des Veranstalters/Auftraggebers/Bestellers haftet Küffner
Gastronomiebetriebe nur dann, wenn ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten gesetzlicher Vertreter/ Erfüllungsgehilfen vorliegt. An
allen vom Veranstalter/Auftraggeber eingebrachten Sachen jeder Art
besteht hinsichtlich aller Forderungen Küffner Gastronomiebetriebe
mit der Einbringung ein Pfandrecht für Küffner Ga’stronomiebetriebe.
Zeitungsanzeigen und sonstige Veröffentlichungen, die Einladungen
zu Vorstellungsgesprächen bzw Verkaufsveransta ltungen enthalten,
bedürfen grundsätzlich vorheriger, schriftlicher Zustimmung Küffner
Gastronomiebetriebe. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung
Küffner Gastronomiebet riebe und werden dadurch wesentliche Interessen
Küffner Gastronomiebetriebe berührt, so hat Küffner Gastronomiebetriebe
das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall
schuldet der Veranstalter/Auftraggeber die Zahlung der Miete und einer
Vergütung gemäße den vorstehenden Ausführungen zu Stornofristen/
Rückt ritt/Kündigung. Besteht für Küffner Gastronomiebetriebe begründeter
Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw der
Gäste zu gefährden vermag, aber auch im Falle höherer Gewalt oder
innere Unruhe ist Küffner Gastronomiebetriebe berechtigt , die Veranstaltung
abzusagen. Die Kosten von Sicherungsmaßnahmen, die durch
eine Veranstaltung notwendig geworden sind, können dem Veranstalter
bzw. Auftraggeber der Veranstaltung belastet werden. Küffner Gastronomiebetriebe
muss gegenüber dem Auftragg·eber die Notwendig keit
der Sicherungsmaßnahme nicht rechtfertigen. Es genügt ein objektiv
begründeter Anlass zur Sicherungsmaßnahme.
11. Allgemeines
Alle Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Für alle Verpflichtungen
aus diesem Vertrag haften Besteller und Veranstalter gesamtschuldnerisch.
Anwendbar ist deutsches Recht._ Erfüllungsort ist Heilbronn
und zwar auch für Außer-Haus-Veranstaltungen.
Stand: Februar 2021
